1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
2.1.1 Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber oder die Auftraggeberin Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin zustande. Aufträge werden beispielsweise für größere Projekte wie fotografische Begleitung einer Hochzeit erstellt.
2.1.2 Einfache Fotoshootings gemäß Preisliste (gesondert einsehbar) werden formlos schriftlich vereinbart. Rahmenbedingungen sind der Rechnung, die im Vorfeld versendet wird, zu entnehmen.
2.2 Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin auf einem Datenträger. Print-Dateien werden je nach Auftrag (s. 2.1) dazu geliefert. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Speicherung, Bildergalerie, besonderer Druck werden individuell vereinbart.
2.4 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
2.5 Die Fotografin räumt dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen gemäß der Datenschutzerklärung und der Vereinbarung zum Urheberpersönlichkeitsrecht (wird mit der Auftragsbestätigung und Rechnung im Vorfeld versendet) ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.6 Die Fotografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
2.7 Kommt ein Auftrag nicht zustande, weil er seitens der Fotografin beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden muss, ist die Fotografin nicht verpflichtet, sich um einen Ersatzfotografen oder eine Ersatzfotografin zu kümmern. Weiterhin haftet die Fotografin nicht für den entstandenen Ausfall der Produktion oder die Mehrkosten, die ein Ersatzfotograf oder eine Ersatzfotografin verlangt. Von bisher entstandenen Kosten für den abgesagten Auftrag wie Absprachen, Locationbesichtigung und Planung entbindet die Fotografin den Auftraggeber oder die Auftraggeberin im Falle der Absage seitens der Fotografin.
3. Vergütung
3.1 Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
3.2 Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Fotografin im angemessenen Umfang.
3.3 Ist die Fotografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin abgesagt, so behält die Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Fotografin. So können beispielsweise Planung des Shootings, zeitlicher Aufwand für Absprachen und ggf. Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
4. Haftung
4.1 Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
4.2 Die Fotografin haftet dafür, dass Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
4.3 Die genauen Datenschutzbestimmungen sowie die Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts sind jeweils gesonderten Dokumenten zu entnehmen, die die Fotografin vor jedem Auftrag dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin sendet. Beide Dokumente können jederzeit zur noch Einsicht angefordert werden.
5. Datenschutz
5.1 Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Fotografin gespeichert.
5.2 Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin zu verwenden.
5.3 Alle Bestimmungen zum Datenschutz werden dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin im Vorfeld des Shootings gesondert zugesendet und unterschrieben.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
6.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
6.3 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.